Häusliche Gewalt und Corona-Pandemie in Deutschland
Die mit der Corona-Pandemie verbundenen strikten Ausgangsbeschränkungen haben auch in Deutschland zu vermehrter häuslicher Gewalt – insbesondere gegen Frauen und Kinder – geführt.
In welcher Weise Deutschland als Mitgliedsstaat der „Istanbul-Konvention“ Maßnahmen zum Schutz betroffener Frauen ergreift, ist Schwerpunkt des Forschungsprojekts.
- Projektdurchführung
Dr. Jana Hertwig, LL.M. (Eur. Int.), HTMI Berlin
- Förderung
Professorinnenprogramm II und III des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
- Laufzeit
März 2020 bis März 2022
In dem Forschungsprojekt wurde im ersten Zeitraum (3/2020-3/2021) untersucht, an welchen rechtlichen Vorgaben sich der Staat orientieren muss, um einen vorläufigen Gewaltschutz für Frauen und Kinder im weiteren Verlauf der Pandemie zu gewährleisten.
Umsetzung der Istanbul-Konvention im Blickpunkt
Als rechtlicher Bezugsrahmen galt dabei das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), zu deren Umsetzung sich Deutschland mit der Ratifikation im Jahr 2018 verpflichtet hat. Im Blickpunkt der ersten Untersuchung standen erste Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Unterstützung. Im Anschlusszeitraum (4/2021-3/2022) sollen nun weitere Umsetzungsschritte Deutschlands kritisch beleuchtet werden.